Ostern schon etwas vor?
Nachdem wir die rechtliche Situation am Montag geklärt haben, gibt es heute Tipps, wie man trotz Corona-Ausnahmezustand seinen Garten pflegen kann!
Wer noch einmal wissen will, was erlaubt ist, kann ganz unten die Zusammenfassung lesen.
(Der Beitrag erschien erstmals beim MDR Thüringen online)
Gärtnern trotz Kontaktverbot
Was tun, wenn man in Quarantäne ist oder Gartencenter und Gärtnereien wegen der Corona-Krise geschlossen haben? Wir haben Ideen und Tipps für Sie, wie es sich auch unter Einhaltung des Kontaktverbotes gärtnern lässt.
Wenn die Gärtnerei geschlossen hat
- Es gibt Online-Händler, die Rosen, Obststräucher, Jungpflanzen von Gemüse und Blumen sowie Saatgut versenden. Dort gibt es auch so manche Spezialität, die nicht jede Gärtnerei führt. Probieren Sie es mal aus.
- Viele Gärtnereien, die geschlossen haben, liefern zur Zeit ihre Produkte. Andere stellen Pflanzen vor die Tür, bezahlt wird über eine Kasse des Vertrauens. Rufen Sie an oder schauen Sie auf die Internetseiten.
- Auch in Lebensmittelläden und Drogerien wird Saatgut und Erde angeboten. In Bio-Läden gibt es Bio-Saatgut. Auch die Kräutertöpfchen aus dem Gemüseregal wachsen in größeren Töpfen oder im Beet mit etwas Glück gut an. Tipp: Die eng gesäten Pflanzen vorsichtig in mehrere Teile trennen und dann neu einpflanzen. Das funktioniert zum Beispiel bei Petersilie und Basilikum.
Selber aussäen
Pflanzgefäße entfremden
Überschüssige Pflanzen und nicht benötigtes Saatgut tauschen oder verschenken
Vernetzen mit anderen Gärtnern
Weitere Ideen
Darf man überhaupt in den Garten?
Jeder darf in seinen eigenen Kleingarten gehen. Allerdings gelten auch dort die Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet, dass man mit der eigenen Familie oder mit einer anderen Person im Garten sein darf. Gemeinsames Gärtnern in größeren Gruppen ist nicht erlaubt. Auch im Garten muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Das Bierchen am Gartenzaun also bitte nur genießen, wenn jeder sein eigenes Getränk mitbringt und der Abstand ausreichend groß ist.
Ausnahme: Wer in Quarantäne ist, darf sich ausschließlich auf dem eigenen Wohngrundstück aufhalten. Wer im eigenen Häuschen wohnt, darf in den umliegenden Garten, alle anderen bleiben drin. Der Besuch des Kleingartens ist erst nach Ende der Quarantäne wieder erlaubt.
Quellen und weiterführende Links:
https://www.mdr.de/mdr-garten/pflegen/corona-gaertnern-ohne-kontakt-100.html
www.gartenbund.de