Die Woche beginnt bei uns mit dem „Tipp zum Montag“, mit hilfreichen Informationen Rund um Haus, Hof, Balkon, Terrasse und natürlich Garten!

Ostern steht vor der Tür: Aber darf man überhaupt in seinen Kleingarten?
Wer was wie darf, hat Verband Deutscher Grundstücksnutzer bekannt gegeben:

Darf ich angesichts der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote noch in meinen Kleingarten oder auf mein Datschengrundstück?

Trotz der Ausgangsbeschränkungen ist das in allen Bundesländern im Zuge von Ausnahmeregelungen weiterhin möglich. In Berlin wird ausdrücklich die gärtnerische Tätigkeit genannt, und auch in anderen Bundesländern sind Sport und Bewegung im Freien erlaubt. In der Verfügung des Freistaates Sachsen vom 23. März wird als Ausnahme von den Beschränkungen speziell sogar der Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genannt. Doch auch für das Gartengrundstück gilt: Der Aufenthalt dort ist nur mit höchstens einer weiteren Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Natürlich sind auch die Abstandsregeln zu beachten. Vereins- und Gemeinschaftsarbeit sind vorerst tabu.

Darf ich mit meiner Familie vorübergehend in den Kleingarten ziehen?

Gelegentlich übernachten darf man ohnehin im Kleingarten. Das Bundeskleingartengesetz schließt lediglich ein dauerhaftes Wohnen aus. Angesichts der Ausnahmesituation will aber zum Beispiel Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen jetzt konkret prüfen lassen, inwieweit Menschen in ihren Kleingärten leben können. Allerdings unter der Auflage, daß dort nicht gefeiert wird und jeder in seinem Garten bleibt. „Wir können die Lage mehr entspannen, wenn jemand in seinem Garten und nicht in der Wohnung sitzt“, wird Madsen in der Presse zitiert. Ein gutes Argument, zumal für viele Familien demnächst der Urlaub ins Wasser fällt.

Darf ich gelegentlich im Kleingarten übernachten?

Falls Familien mit dem Gedanken spielen, statt in der engen Stadtwohnung im Kleingarten das Ende der Coronakrise abzuwarten, ist dies aus Sicht des VDGN möglich. „Gelegentlich übernachten darf man ohnehin im Kleingarten. Das Bundeskleingartengesetz schließt lediglich ein dauerhaftes Wohnen aus“, teilte der Verband mit.

Welche unterschiedlichen Regelungen gibt es in den Ost-Bundesländern?

Das Aufsuchen von Kleingärten und Erholungsgrundstücken ist nach unserem Überblick dort für alle Besitzer gestattet, in der Regel auch dann, wenn sie aus einem anderen Bundesland stammen. Allerdings ist zu beachten, daß auch lokale Anordnungen getroffen werden können, die den Zugang zu Kommunen oder Regionen bzw. deren Verlassen beschränken oder ganz untersagen. So steht in Thüringen der Ort Neustadt am Rennweg in Thüringen seit dem 22. März für zwei Wochen unter Qurantäne. Auch die Stadt Jena in Thüringen hat scharfe Bestimmungen erlassen. Darin werden neben dem gesamten Ausland die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz (Stand 22. März) als Risikogebiete definiert. Wer von dort ins Stadtgebiet „einreist“ darf innerhalb der ersten 14 Tage keine Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen und öffentliche Verkehrsmittel betreten.

Quellen:

https://www.thueringer-allgemeine.de/leben/vermischtes/kleingaerten-haben-in-krisenzeiten-eine-besondere-bedeutung-id228839703.html
https://www.coolis.de/2020/03/25/darf-ich-auf-die-datsche/
https://www.otz.de/regionen/poessneck/kleingartenanlagen-als-ausflugsziel-in-corona-zeiten-id228732141.html
https://www.mz-web.de/saalekreis/einschraenkungen-wegen-corona-pandemie-ende-in-gartenlaube-abwarten–36498350